Dabei kann ich Ihnen helfen:

Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag

Ich helfe Ihnen dabei,

  • eine Kündigung oder Abmahnung abzuwehren,
  • eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln
  • einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen

Verhandlung mit dem Arbeitgeber

Ich kümmere mich um

  • ausstehende Lohn-, Gehalts- und Sonderzahlungen,
  • einen Ausgleich für Ihre Überstunden,
  • die Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche,
  • Angelegenheiten rund um Mutterschutz und Elternzeit

Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis

Ich prüfe

  • Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Klauseln
  • Ihr Arbeitszeugnis auf unpassende Formulierungen

Unser Extra-Service für Rechtsschutzversicherte:

Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst.

Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!

Warum bin ich der richtige Fachanwalt für Sie?

Fachanwalt Lenkeit
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Höhere Abfindung durch geschicktes Verhandeln

Abfindungsverhandlungen sind Psychologie und Mathematik. In Gesprächen mit dem Arbeitgeber sind meine geschulten Antennen ausgefahren. Da ich beide Seiten kenne, kann ich die Schwächen der jeweils anderen Seite für Sie nutzbar machen. So bekommen ich den wahren Wert heraus, den Ihr Arbeitgeber bereit ist zu zahlen, und setzen diesen für Sie durch.

Persönliche Beratung

Ich nehme mir die Zeit und höre Ihnen zu, um die ideale Strategie für Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Da ich emotional frei bin, sage ich ehrlich meine Meinung und mache keine leeren Versprechungen.

Die vereinbarten Ziele setze ich konsequent außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich durch.

schnelle Terminvergabe

Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich. Wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einlegen, wird es wesentlich schwieriger, eine Abfindung oder eine andere Einigung durchzusetzen.

Deshalb garantiere ich Ihnen schnellstmöglich eine telefonische Ersteinschätzung.

Kostenfreie & qualifizierte Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsverträgen:

Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation von mir!

  • 100% kostenfrei & unverbindlich
  • Ausgefüllt in 120 Sekunden
  • Rückruf innerhalb 24 Stunden

Das sollten Sie jetzt tun:

1. Erstgespräch nutzen

Schildern Sie mir Ihren Fall und wir finden für Sie heraus, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

2. Beauftragen Sie mich

Ist nun alles klar, können Sie mir das Mandat erteilen.

3. Ich regle das für Sie

Nun sind wir an der Reihe: Zuerst nehmen wir Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und probieren eine außergerichtliche Lösung zu finden. Gibt es keine Einigung, wird der Fall vor Gericht entschieden. Wir stehen dabei immer an Ihrer Seite.

Fachanwalt Lenkeit aus Mainz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Fokus auf Kündigungen
  • über 20 Jahre Erfahrung
  • schnelle Terminvergabe

Das sollten Sie bei einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrags wissen:

Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

Nicht immer muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber einfach hingenommen werden. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt und rechtswirksam, wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basiert, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift, d.h. Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Liegen entsprechende Gründe nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht abfinden – es gibt einen rechtlichen Kündigungsschutz, der mit einer Kündigungsschutzklage eingefordert werden kann.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung ungerechtfertigt und unwirksam ist, kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dann erfolgt eine gerichtliche Prüfung der Gründe und der Wirksamkeit der Kündigung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erhebt.

Wie errechnet sich die Abfindungshöhe?

Sie möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen? Dann verwenden Sie unseren unkomplizierten Abfindungsrechner. Das aktuell gültige Kündigungsschutzgesetz dient uns hierzu als Basis.

Ihr individuelles Ergebnis ist im Wesentlichen von drei Hauptfaktoren abhängig:

  1. Ihr monatliches Bruttogehalt

  2. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit

  3. Das Risiko für den Arbeitgeber

Als grobe Faustregel können Sie mit etwa der Hälfte des letzten Bruttogehalts pro Beschäftigungsjahr rechnen. Jedoch können wir durch geschicktes Verhandeln, beachten von persönlichem Kündigungsschutz und je nach finanzieller Situation Ihres Arbeitgebers häufig eine deutlich höhere Abfindung erzielen.

Die entscheidende Aufgabe des Anwalts ist dabei, das Risiko für den Arbeitgeber herauszuarbeiten. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto höher wird die Abfindung.

Habe ich ein Recht auf Abfindung?

“Bei einer Kündigung steht mir auch eine Abfindung zu!” – Leider ist diese Aussage nur in wenigen Fällen zutreffend. Einen wirklichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie meist nicht.

Trotzdem werden in vielen Fällen Abfindungen gezahlt, da viele Kündigungen leicht anfechtbar sind. Im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags wird die Summe ausgehandelt, die Ihr Arbeitgeber bereit ist, für Ihr Akzeptieren der Kündigung zu zahlen.

Brauche ich einen Anwalt?

Durch die professionelle Distanz zu Ihrem Arbeitgeber kann ein Anwalt mit diesem besser über die Höhe Ihrer Abfindung verhandeln, als Sie selbst. Durchsetzungsstark und hart setzt sich ein Anwalt für Ihre Abfindung ein. Er vertritt Ihre Interessen und ist emotional frei. Mögliche Fallen und deren Auswirkungen sind ihm bekannt und er umgeht diese geschickt. Sollte sich ein Termin vor Gericht nicht umgehen lassen oder sollte dies Ihr Wunsch sein, so werden Sie auch dort rechtssicher vertreten.

Wir beraten Sie in einem kurzen und kostenfreien Vorgespräch. Zusammen klären wir ab, ob eine Vertretung durch einen unserer kompetenten Anwälte für Sie sinnvoll ist.

Wer zahlt meinen Anwalt?

In einer kostenfreien Ersteinschätzung analysieren wir Ihr Problem und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie sinnvoll ist. Falls eine Mandatierung Sinn ergibt, haben Sie neben der Finanzierung aus eigener Tasche u. A. noch zwei weitere Möglichkeiten:

Privatrechtsschutzversicherungen

Abgesehen von einem geringen Selbstbehalt übernehmen Privatrechtsschutzversicherungen für Arbeitsrecht die gesamten Kosten, sofern sie rechtzeitig, d. h. in der Regel drei Monate vor Beginn der Streitigkeit abgeschlossen wurde.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Durch die Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Ob Ihr Fall für PKH infrage kommt, können wir in einem kostenfreien Erstgespräch klären.

Bevor wir etwas berechnen, klären wir immer über die Kosten auf. Daher gilt generell bei uns: Solange Sie nicht wissen, was es kostet, ist es kostenlos!

Fachanwalt Lenkeit aus Mainz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Fokus auf Kündigungen
  • über 20 Jahre Erfahrung
  • schnelle Terminvergabe

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Kontakt

  • Rechtsanwalt Lenkeit
    Emmerich-Josef-Straße 18
    55116 Mainz
  • 06131 91970180
  • Montag:09:00 - 13:30
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  • Donnerstag:09:00 - 13:30
    14:30 - 17:00

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Nach telefonischer Absprache können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.