In einer kostenfreien Ersteinschätzung analysieren wir Ihr Problem und wägen ab, ob eine Vertretung für Sie sinnvoll ist. Falls eine Mandatierung Sinn ergibt, haben Sie neben der Finanzierung aus eigener Tasche u. A. noch zwei weitere Möglichkeiten:
Privatrechtsschutzversicherungen
Abgesehen von einem geringen Selbstbehalt übernehmen Privatrechtsschutzversicherungen für Arbeitsrecht die gesamten Kosten, sofern sie rechtzeitig, d. h. in der Regel drei Monate vor Beginn der Streitigkeit abgeschlossen wurde.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Durch die Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Ob Ihr Fall für PKH infrage kommt, können wir in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
Bevor wir etwas berechnen, klären wir immer über die Kosten auf. Daher gilt generell bei uns: Solange Sie nicht wissen, was es kostet, ist es kostenlos!